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allgemeine geschäftsbedingungen

1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande.

2. Reisebestätigung / Rechnung
Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung und des Sicherungsscheines unserer Insolvenzversicherung wird eine Anzahlung in Höhe von € 70,- fällig. Der Restbetrag der Reisekosten wird 4 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig.

3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Reisebestätigung und der jeweiligen Fahrtenbeschreibung in unserem Prospekt. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

4. Haftung:
a) Die Haftung des Reiseveranstalters ist nach Maßgabe des § 651 h BGB höchstens auf das Dreifache des Reispreises beschränkt.
b) Gelten für eine, von dem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so gilt dies auch im Verhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden.

5. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Für alle übrigen Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Reisevertrages stehen, ist die Haftung des Veranstalters und der Personen, derer er sich zur Erfüllung bedient, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Rücktritt durch Kunden / Umbuchung / Ersatzpersonen
a) Jederzeit vor Reisebeginn können Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Unter Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben, betragen die Rücktrittsgebühren:
– Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
– Bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
– Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
– Bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
– Ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
– Nichtantritt der Reise 100%
b) Bei Umbuchung bis zum 22. Tag vor Reiseantritt ist eine Umbuchungsgebühr von € 25,- zu zahlen.
c) Bis Reisebeginn kann eine Ersatzperson gestellt werden. Diese muss uns vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Wir können dem bei Vorliegen wichtiger Gründe widersprechen. Im Falle eines Widerspruches bleibt Ihnen die Möglichkeit des Rücktritts zu den vorgenannten Bedingungen unbenommen. Widersprechen wir nicht, kostet die Gestellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht erstattungsfähig.

8. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetreten Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge nimmt unsere Reiseleitung vor Ort entgegen. Wir empfehlen hier die Schriftform. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend gemacht werden.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

10. Mindestteilnehmerzahl
Sollten sich bei einer Reise weniger als 30 Personen anmelden, behält sich der Veranstalter den Rücktritt von dieser Reise vor. Dieses muss dem Kunden vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Der Kunde erhält umgehend den gesamten Reisepreis zurück oder kann ohne Umbuchungsgebühr eine andere Reise aus unserem Prospekt buchen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, bis zum Abreisetag den Reisevertrag zu kündigen, wenn Witterungsgründe, auch speziell im Winter bei Skireisen (Lawinengefahr, Schneemangel), die Durchführung der Reise gefährden. In diesem Fall erhält der Kunde den eingezahlten Reisebetrag unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

11. Sportveranstaltungen, Aktivprogramme
Die Teilnahme an allen Sportveranstaltungen des Aktivprogrammes geschieht auf eigene Gefahr. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden zu seiner eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reise- und Sportversicherung.

12. Änderungen:
Der Reiseveranstalter behält ich vor, einzelne Leistungen zu ändern, wenn solche Änderungen dem Teilnehmer zuzumuten und nicht geeignet sind, den Wert der Veranstaltung wesentlich zu beeinträchtigen.

13. Gerichtsstand:
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

14. Unwirksamkeit vorstehender Bedingungen
Erweist sich eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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